§ 6 HStBV-HAUP In-Kraft-Treten

Studienbeiträge an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2009 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 279/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2 und 5, Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 2, Absatz eins und Paragraph 4, samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2009, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand vor dem 31.08.2009

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.08.2009
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 1 Abs. 2 und 5, § 1a samt Überschrift, § 2 Abs. 1 und § 4 samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 279/2009 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.Paragraph eins, Absatz 2 und 5, Paragraph eins a, samt Überschrift, Paragraph 2, Absatz eins und Paragraph 4, samt Überschrift dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2009, treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieser Verordnung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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