§ 2 B-ESV Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Bundes-Elektroschutzverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.05.2017 bis 31.12.9999
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Überschrift zu § 1, § 1, die Überschrift zu § 2 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Überschrift zu Paragraph eins,, Paragraph eins,, die Überschrift zu Paragraph 2 und Paragraph 2, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2017, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 5 Z 3 und § 9 Abs. 1 Z 2 ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt anzuwenden.Paragraph 5, Ziffer 3 und Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Absatz 2, genannten Zeitpunkt anzuwenden.

Stand vor dem 09.05.2017

In Kraft vom 01.10.2007 bis 09.05.2017
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Überschrift zu § 1, § 1, die Überschrift zu § 2 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 121/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Die Überschrift zu Paragraph eins,, Paragraph eins,, die Überschrift zu Paragraph 2 und Paragraph 2, Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2017, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 5 Z 3 und § 9 Abs. 1 Z 2 ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Abs. 2 genannten Zeitpunkt anzuwenden.Paragraph 5, Ziffer 3 und Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 2, ESV 2012 sind erst nach Ablauf eines Jahres nach dem in Absatz 2, genannten Zeitpunkt anzuwenden.

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