§ 15 MLFGV 2008 In- und Außerkrafttreten

Militärluftfahrzeug- und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. November 2008 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 tritt die Militärluftfahrzeug-Kennzeichen-Verordnung, BGBl. Nr. 93/1984, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 tritt die Militärluftfahrzeug-Kennzeichen-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 93 aus 1984,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 1, § 2 Abs. 2, der 7. Abschnitt sowie die neuen Paragrafenbezeichnungen des § 14 und § 15, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 281/2025, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2, Absatz 2,, der 7. Abschnitt sowie die neuen Paragrafenbezeichnungen des Paragraph 14 und Paragraph 15,, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2025,, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. November 2008 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 tritt die Militärluftfahrzeug-Kennzeichen-Verordnung, BGBl. Nr. 93/1984, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Oktober 2008 tritt die Militärluftfahrzeug-Kennzeichen-Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 93 aus 1984,, außer Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 1, § 2 Abs. 2, der 7. Abschnitt sowie die neuen Paragrafenbezeichnungen des § 14 und § 15, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 281/2025, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.Paragraph eins,, Paragraph 2, Absatz 2,, der 7. Abschnitt sowie die neuen Paragrafenbezeichnungen des Paragraph 14 und Paragraph 15,, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 281 aus 2025,, treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

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