§ 26 EUStA-DG Inkrafttreten

Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2025 bis 31.12.9999
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 10a samt Überschrift, die §§ 11, 13 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 3, die §§ 17, 18, § 23a samt Überschrift, die Überschrift des Dritten Abschnitts, § 26 Abs. 1, § 27 samt Überschrift und § 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 10 a, samt Überschrift, die Paragraphen 11, 13, Absatz eins und 3, Paragraph 15, Absatz 3,, die Paragraphen 17, 18,, Paragraph 23 a, samt Überschrift, die Überschrift des Dritten Abschnitts, Paragraph 26, Absatz eins,, Paragraph 27, samt Überschrift und Paragraph 28, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 31.10.2025

In Kraft vom 29.05.2021 bis 31.10.2025
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 10a samt Überschrift, die §§ 11, 13 Abs. 1 und 3, § 15 Abs. 3, die §§ 17, 18, § 23a samt Überschrift, die Überschrift des Dritten Abschnitts, § 26 Abs. 1, § 27 samt Überschrift und § 28 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 65/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 10 a, samt Überschrift, die Paragraphen 11, 13, Absatz eins und 3, Paragraph 15, Absatz 3,, die Paragraphen 17, 18,, Paragraph 23 a, samt Überschrift, die Überschrift des Dritten Abschnitts, Paragraph 26, Absatz eins,, Paragraph 27, samt Überschrift und Paragraph 28, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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