§ 28 EUStA-DG Vollziehung

EUStA-DG - Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind die Bundesministerin für Justiz, der Bundesminister für Inneres und der Bundesminister für Finanzen – je nach ihrem Wirkungsbereich – betraut.

In Kraft seit 01.11.2025 bis 31.12.9999
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§ 27 EUStA-DG
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