Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(__________________
Anm. 1: Art. 59 Z 3 des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025 lautet: „In § 6e Abs. 7 entfällt jeweils die Wendung „ , Wissenschaft und Forschung“.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)Anmerkung eins, : Artikel 59, Ziffer 3, des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025, lautet: „In Paragraph 6 e, Absatz 7, entfällt jeweils die Wendung „ , Wissenschaft und Forschung“.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)
(__________________
Anm. 1: Art. 59 Z 3 des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 50/2025 lautet: „In § 6e Abs. 7 entfällt jeweils die Wendung „ , Wissenschaft und Forschung“.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)Anmerkung eins, : Artikel 59, Ziffer 3, des Informationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025, lautet: „In Paragraph 6 e, Absatz 7, entfällt jeweils die Wendung „ , Wissenschaft und Forschung“.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)