§ 30 RKEG Inkrafttreten

Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2026 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Die §§ 1, 4 Abs. 2 und § 24 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Die Paragraphen eins, 4, Absatz 2 und Paragraph 24, dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen, die Abschnittsüberschriften, die Paragraphenüberschriften, die §§ 2 und 3, § 4 Abs. 1 und 3 bis 6, die §§ 5 bis 8, die §§ 11 bis 23 sowie die §§ 25 bis 28 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen, die Abschnittsüberschriften, die Paragraphenüberschriften, die Paragraphen 2 und 3, Paragraph 4, Absatz eins und 3 bis 6, die Paragraphen 5 bis 8, die Paragraphen 11 bis 23 sowie die Paragraphen 25 bis 28 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.

Stand vor dem 28.02.2026

In Kraft vom 17.10.2025 bis 28.02.2026
  1. (1)Absatz eins,(Verfassungsbestimmung) Die §§ 1, 4 Abs. 2 und § 24 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Die Paragraphen eins, 4, Absatz 2 und Paragraph 24, dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen, die Abschnittsüberschriften, die Paragraphenüberschriften, die §§ 2 und 3, § 4 Abs. 1 und 3 bis 6, die §§ 5 bis 8, die §§ 11 bis 23 sowie die §§ 25 bis 28 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.Das Inhaltsverzeichnis, die Abschnittsbezeichnungen, die Abschnittsüberschriften, die Paragraphenüberschriften, die Paragraphen 2 und 3, Paragraph 4, Absatz eins und 3 bis 6, die Paragraphen 5 bis 8, die Paragraphen 11 bis 23 sowie die Paragraphen 25 bis 28 dieses Bundesgesetzes treten nach Ablauf von vier Monaten nach der Kundmachung dieses Bundesgesetzes mit dem nächstfolgenden Monatsersten in Kraft.

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