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In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 103/2019 treten § 7 Abs. 2, 3 und 4 sowie § 8 Abs. 1 und 1a sowie die Anlage 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2019, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 103/2019, LGBl. Nr. 71/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2025,
In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 103/2019 treten § 7 Abs. 2, 3 und 4 sowie § 8 Abs. 1 und 1a sowie die Anlage 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2019, in Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 103/2019, LGBl. Nr. 71/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 103 aus 2019,, Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2025,