Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.12.2025
(1)Absatz einsDie Farben des Landes Steiermark sind weiß-grün.
(2)Absatz 2Die Flagge der Steiermark besteht aus zwei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der obere weiß und der untere grün ist. Die Flagge ist mittig mit dem Landeswappen belegt. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Flagge ist in Anlage 3 dargestellt.
(3)Absatz 3Die Landeshymne der Steiermark ist das Dachsteinlied. Der Text der Landeshymne ist in Anlage 5 dargestellt.
Anm.: in der FassungLGBl. Nr. 71/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2025,
In Kraft seit 29.08.2025 bis 31.12.9999
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