§ 3 Stmk. LSG Farben und Flagge der Steiermark

Stmk. LSG - Steiermärkisches LandessymboleG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.12.2025
  1. (1)Absatz einsDie Farben des Landes Steiermark sind weiß-grün.
  2. (2)Absatz 2Die Flagge der Steiermark besteht aus zwei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der obere weiß und der untere grün ist. Die Flagge ist mittig mit dem Landeswappen belegt. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Flagge ist in Anlage 3 dargestellt.
  3. (3)Absatz 3Die Landeshymne der Steiermark ist das Dachsteinlied. Der Text der Landeshymne ist in Anlage 5 dargestellt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2025Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2025,

In Kraft seit 29.08.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 3 Stmk. LSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 3 Stmk. LSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 3 Stmk. LSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 3 Stmk. LSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 3 Stmk. LSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 2 Stmk. LSG
§ 4 Stmk. LSG