§ 2 Stmk. LSG Landessiegel

Stmk. LSG - Steiermärkisches LandessymboleG

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

(1) Das Siegel des Landes Steiermark enthält den Wappenschild mit dem historischen Hut und die Umschrift „Land Steiermark Republik Österreich“. Das Siegel ist in Anlage 2 dargestellt.

(2) Das Recht zur Verwendung des Landessiegels steht den Behörden und Ämtern des Landes Steiermark zu.

In Kraft seit 11.08.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 2 Stmk. LSG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 2 Stmk. LSG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 2 Stmk. LSG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 2 Stmk. LSG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 2 Stmk. LSG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. LSG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 1 Stmk. LSG
§ 3 Stmk. LSG