Nebengebührenverordnung (NG-VO) Fundstelle

Nebengebührenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juni 2016 über die Höhe der Nebengebühren nach dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (Nebengebührenverordnung – NG-VO)
StF: LGBl Nr 54/2016LGBl Nr 106/2016

Änderung

LGBl Nr 106/2016LGBl Nr 64/2017

LGBl Nr 64/2017LGBl Nr 24/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 30 bis 35 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG), LGBl Nr 94/2015, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2015, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Wochenend- und Feiertagsabgeltung bei verlängerten Diensten

§ 3 Journaldienstabgeltung

§ 4 Bereitschaftsabgeltung

§ 5 Gefahrenabgeltung im Baudienst

§ 6 Gefahrenabgeltung für Bedienstete des medizinischen BereichsWeitere Gefahrenabgeltungen

§ 7 Erschwernisabgeltungen

§ 8 Besondere Abgeltungen für den medizinischen BereichGesundheitsbereich

§ 8a Auf- und Abrundung

§ 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.2020

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juni 2016 über die Höhe der Nebengebühren nach dem Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (Nebengebührenverordnung – NG-VO)
StF: LGBl Nr 54/2016LGBl Nr 106/2016

Änderung

LGBl Nr 106/2016LGBl Nr 64/2017

LGBl Nr 64/2017LGBl Nr 24/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 30 bis 35 des Landesbediensteten-Gehaltsgesetzes (LB-GG), LGBl Nr 94/2015, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2015, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis:

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Wochenend- und Feiertagsabgeltung bei verlängerten Diensten

§ 3 Journaldienstabgeltung

§ 4 Bereitschaftsabgeltung

§ 5 Gefahrenabgeltung im Baudienst

§ 6 Gefahrenabgeltung für Bedienstete des medizinischen BereichsWeitere Gefahrenabgeltungen

§ 7 Erschwernisabgeltungen

§ 8 Besondere Abgeltungen für den medizinischen BereichGesundheitsbereich

§ 8a Auf- und Abrundung

§ 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

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