NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (NÖ BM 2013) Fundstelle (weggefallen)

NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.06.2023 bis 31.12.9999
LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 33/2021

[CELEXNÖ Bauprodukte-Nr und Marktüberwachungsgesetz 2013 (NÖ BM 2013) Fundstelle seit 28.06.2023 weggefallen.: 32009L0125, 32013L0059]

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Österreichisches Institut für Bautechnik, Zuständigkeit

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

3. Teil
Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 5

Anwendungsbereich

§ 6

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 7

Baustoffliste ÖA

§ 8

Produktregistrierung

§ 9

Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 10

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 11

Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 12

Bautechnische Zulassung

4. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 13

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 13a

Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme

§ 13b

Ökodesign-Anforderungen

§ 13c

Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung

§ 13d

CE-Kennzeichnung

§ 13e

Unterrichtung der Benutzer

5. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung

§ 13f

Inverkehrbringen und Verwendung

6. Teil
Marktüberwachung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Allgemeines

§ 14

Geltungsbereich

§ 15

Marktüberwachungsbehörde

§ 16

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 17

Zuständigkeit, Verfahrensvorschriften

§ 18

Berichtspflichten der Baubehörde

§ 19

Kostentragung

§ 20

Überprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

2. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 20a

Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten

§ 20b

Konformitätsvermutung

§ 20c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 20d

Freier Warenverkehr

7. Teil
Verfahren und Kosten

§ 21

Verfahrensbestimmungen

§ 22

Verarbeitung von Daten

§ 23

Kosten

8. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 24

Strafbestimmungen

§ 25

EU-Recht

§ 26

Übergangsbestimmungen

Anlage 1:

Einbauzeichen

Anlage 2:

Interne Entwurfskontrolle

Anlage 3:

Managementsystem für die Konformitätsbewertung

Anlage 4:

EG-Konformitätserklärung

Anlage 5:

CE-Kennzeichnung

Anlage 6:

Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind

Anlage 7

Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung

Stand vor dem 28.06.2023

In Kraft vom 04.05.2021 bis 28.06.2023
LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. Nr. 33/2021

[CELEXNÖ Bauprodukte-Nr und Marktüberwachungsgesetz 2013 (NÖ BM 2013) Fundstelle seit 28.06.2023 weggefallen.: 32009L0125, 32013L0059]

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Österreichisches Institut für Bautechnik, Zuständigkeit

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

3. Teil
Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 5

Anwendungsbereich

§ 6

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 7

Baustoffliste ÖA

§ 8

Produktregistrierung

§ 9

Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 10

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 11

Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 12

Bautechnische Zulassung

4. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 13

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 13a

Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme

§ 13b

Ökodesign-Anforderungen

§ 13c

Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung

§ 13d

CE-Kennzeichnung

§ 13e

Unterrichtung der Benutzer

5. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung

§ 13f

Inverkehrbringen und Verwendung

6. Teil
Marktüberwachung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Allgemeines

§ 14

Geltungsbereich

§ 15

Marktüberwachungsbehörde

§ 16

Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde

§ 17

Zuständigkeit, Verfahrensvorschriften

§ 18

Berichtspflichten der Baubehörde

§ 19

Kostentragung

§ 20

Überprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

2. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 20a

Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten

§ 20b

Konformitätsvermutung

§ 20c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 20d

Freier Warenverkehr

7. Teil
Verfahren und Kosten

§ 21

Verfahrensbestimmungen

§ 22

Verarbeitung von Daten

§ 23

Kosten

8. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 24

Strafbestimmungen

§ 25

EU-Recht

§ 26

Übergangsbestimmungen

Anlage 1:

Einbauzeichen

Anlage 2:

Interne Entwurfskontrolle

Anlage 3:

Managementsystem für die Konformitätsbewertung

Anlage 4:

EG-Konformitätserklärung

Anlage 5:

CE-Kennzeichnung

Anlage 6:

Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind

Anlage 7

Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung

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