NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 (NÖ BM 2013) Fundstelle

NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.05.2021 bis 31.12.9999

NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
StF: LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. 8204-0LGBl. Nr. 33/2021

Änderung

[CELEX-Nr.: LGBl. Nr. 23/201832009L0125

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen:

, 32013L0059]

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Österreichisches Institut für Bautechnik, Zuständigkeit

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

3. Teil
Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 5

Anwendungsbereich

§ 6

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 7

Baustoffliste ÖA

§ 8

Produktregistrierung

§ 9

Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 10

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 11

Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 12

Bautechnische Zulassung

4. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 13

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Teil
Marktüberwachung von Bauprodukten

4. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 14§ 13a

GeltungsbereichInverkehrbringen oder Inbetriebnahme

§ 15§ 13b

MarktüberwachungsbehördeÖkodesign-Anforderungen

§ 16§ 13c

Aufgaben der MarktüberwachungsbehördeKonformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung

§ 17§ 13d

Zuständigkeit, VerfahrensvorschriftenCE-Kennzeichnung

§ 18§ 13e

BerichtspflichtenUnterrichtung der BaubehördeBenutzer

5. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung

§ 19§ 13f

KostentragungInverkehrbringen und Verwendung

§ 20 Überprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

56. Teil
Verfahren und KostenMarktüberwachung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Allgemeines

§ 21§ 14

VerfahrensbestimmungenGeltungsbereich

§ 22§ 15

Verarbeitung von DatenMarktüberwachungsbehörde

§ 23§ 16

KostenAufgaben der Marktüberwachungsbehörde

6. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 17

Zuständigkeit, Verfahrensvorschriften

§ 24§ 18

StrafbestimmungenBerichtspflichten der Baubehörde

§ 25§ 19

EU-RechtKostentragung

§ 26§ 20

ÜbergangsbestimmungenÜberprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

2. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 20a

Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten

§ 20b

Konformitätsvermutung

§ 20c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 20d

Freier Warenverkehr

7. Teil
Verfahren und Kosten

§ 21

Verfahrensbestimmungen

§ 22

Verarbeitung von Daten

§ 23

Kosten

8. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 24

Strafbestimmungen

§ 25

EU-Recht

§ 26

Übergangsbestimmungen

Anlage 1:

Einbauzeichen

Anlage 2:

Interne Entwurfskontrolle

Anlage 3:

Managementsystem für die Konformitätsbewertung

Anlage 4:

EG-Konformitätserklärung

Anlage 5:

CE-Kennzeichnung

Anlage 6:

Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind

Anlage 7

Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung

Stand vor dem 03.05.2021

In Kraft vom 25.05.2018 bis 03.05.2021

NÖ Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
StF: LGBl. Nr. 23/2018

LGBl. 8204-0LGBl. Nr. 33/2021

Änderung

[CELEX-Nr.: LGBl. Nr. 23/201832009L0125

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. Mai 2018 beschlossen:

, 32013L0059]

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Österreichisches Institut für Bautechnik, Zuständigkeit

§ 3

Begriffsbestimmungen

2. Teil
Bereitstellung auf dem Markt

§ 4

Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt

3. Teil
Verwendungsanforderungen

1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

§ 5

Anwendungsbereich

§ 6

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 7

Baustoffliste ÖA

§ 8

Produktregistrierung

§ 9

Einbauzeichen ÜA

2. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen

§ 10

Allgemeine Anforderungen für die Verwendung

§ 11

Baustoffliste ÖE

3. Abschnitt
Bautechnische Zulassung

§ 12

Bautechnische Zulassung

4. Abschnitt
Sonstige Bauprodukte

§ 13

Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

4. Teil
Marktüberwachung von Bauprodukten

4. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 14§ 13a

GeltungsbereichInverkehrbringen oder Inbetriebnahme

§ 15§ 13b

MarktüberwachungsbehördeÖkodesign-Anforderungen

§ 16§ 13c

Aufgaben der MarktüberwachungsbehördeKonformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung

§ 17§ 13d

Zuständigkeit, VerfahrensvorschriftenCE-Kennzeichnung

§ 18§ 13e

BerichtspflichtenUnterrichtung der BaubehördeBenutzer

5. Teil
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung

§ 19§ 13f

KostentragungInverkehrbringen und Verwendung

§ 20 Überprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

56. Teil
Verfahren und KostenMarktüberwachung von Bauprodukten
1. Abschnitt
Allgemeines

§ 21§ 14

VerfahrensbestimmungenGeltungsbereich

§ 22§ 15

Verarbeitung von DatenMarktüberwachungsbehörde

§ 23§ 16

KostenAufgaben der Marktüberwachungsbehörde

6. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 17

Zuständigkeit, Verfahrensvorschriften

§ 24§ 18

StrafbestimmungenBerichtspflichten der Baubehörde

§ 25§ 19

EU-RechtKostentragung

§ 26§ 20

ÜbergangsbestimmungenÜberprüfung und Bewertung von Überwachungsmaßnahmen

2. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten

§ 20a

Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten

§ 20b

Konformitätsvermutung

§ 20c

Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde

§ 20d

Freier Warenverkehr

7. Teil
Verfahren und Kosten

§ 21

Verfahrensbestimmungen

§ 22

Verarbeitung von Daten

§ 23

Kosten

8. Teil
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen, EU-Recht

§ 24

Strafbestimmungen

§ 25

EU-Recht

§ 26

Übergangsbestimmungen

Anlage 1:

Einbauzeichen

Anlage 2:

Interne Entwurfskontrolle

Anlage 3:

Managementsystem für die Konformitätsbewertung

Anlage 4:

EG-Konformitätserklärung

Anlage 5:

CE-Kennzeichnung

Anlage 6:

Liste von Baustoffen, die hinsichtlich ihrer emittierten Gammastrahlung in Betracht zu ziehen sind

Anlage 7

Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baustoffen emittierte Gammastrahlung

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