Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 (BerufSchOG 1995) Fundstelle

Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - BerufSchOG 1995
StF: LGBl Nr 65/1995 (WV)

Änderung

LGBl Nr 71/1997 (Blg LT 11. GP: RV 475, AB 551, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 110/2006 (Blg LT 13. GP: RV 649, 3. Sess AB 029, 4. Sess)

LGBl Nr 51/2014 (Blg LT 15. GP: RV 649, AB 791, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 64/2018 (Blg LT 16. GP: RV 12, AB 42, jeweils 1. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt

Organisation der Berufsschulen

2. Abschnitt

Organisation der Berufsschulen

§ 2 Aufbau der Berufsschulen

§ 3 Organisationsformen der Berufsschulen

§ 4 Voraussetzungen für die Errichtung und die Erhaltung von Berufsschulen

3. Abschnitt

Errichtung und Führung der Berufsschulen

3. Abschnitt

Errichtung und Führung der Berufsschulen

§ 5 Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen

§ 6 Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume

§ 7 Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume

§ 8 Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte

§ 9 Bewilligung von Bauplänen für Schulbauten

§ 10 Benützungsbewilligung

§ 11 Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Ein-richtungenEinrichtungen und Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke

§ 12 Enteignung für Berufsschulbauten

§ 13 Lehrer

§ 14 Allgemeine Zugänglichkeit der Berufsschulen

§ 15 Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

§ 16 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

§ 17 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

§ 18 Einrichtungen und Unterrichtsmittel

§ 18a (Anm: tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft)Stellenplan und Stundenkontingente

§ 18b Teilrechtsfähigkeit

§ 18c Erweiterte Teilrechtsfähigkeit

4. Abschnitt

Schulsprengelbestimmungen

4. Abschnitt

Schulsprengelbestimmungen

§ 19 Schulsprengel

§ 20 Festsetzung der Schulsprengel

§ 21 Sprengelangehörigkeit

5. Abschnitt

Kostenregelungen

5. Abschnitt

Kostenregelungen

§ 22 Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen

§ 23 Beitragsleistung zum Sachaufwand der Berufsschulen

§ 24 Verrechnung der Beiträge

§ 25 Beitragsvereinbarungen

§ 26 Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer

§ 27 Kosten des Unterrichtes

5a. Abschnitt

Schulcluster

§ 27a Bildung von Pflichtschulclustern

§ 27b Clusterleitung

§ 27c Schulcluster mit Bundesschulen

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 28 Stillegung und Auflassung von Berufsschulen

§ 29 Schülerheime

§ 30 Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen

§ 31 Verfahrensbestimmungen

§ 31a Verweisungen

§ 32 Übergangsbestimmungen

§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.2018

Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 - BerufSchOG 1995
StF: LGBl Nr 65/1995 (WV)

Änderung

LGBl Nr 71/1997 (Blg LT 11. GP: RV 475, AB 551, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 110/2006 (Blg LT 13. GP: RV 649, 3. Sess AB 029, 4. Sess)

LGBl Nr 51/2014 (Blg LT 15. GP: RV 649, AB 791, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 64/2018 (Blg LT 16. GP: RV 12, AB 42, jeweils 1. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

2. Abschnitt

Organisation der Berufsschulen

2. Abschnitt

Organisation der Berufsschulen

§ 2 Aufbau der Berufsschulen

§ 3 Organisationsformen der Berufsschulen

§ 4 Voraussetzungen für die Errichtung und die Erhaltung von Berufsschulen

3. Abschnitt

Errichtung und Führung der Berufsschulen

3. Abschnitt

Errichtung und Führung der Berufsschulen

§ 5 Bewilligung für die Errichtung der Berufsschulen

§ 6 Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume

§ 7 Richtlinien für die bauliche Gestaltung und Einrichtung der Liegenschaften und Räume

§ 8 Wohnungen für Schulleiter, Lehrer, Schulwarte und Hauswarte

§ 9 Bewilligung von Bauplänen für Schulbauten

§ 10 Benützungsbewilligung

§ 11 Widmung von Liegenschaften, Räumen, besonderen Ein-richtungenEinrichtungen und Unterrichtsmitteln für Berufsschulzwecke

§ 12 Enteignung für Berufsschulbauten

§ 13 Lehrer

§ 14 Allgemeine Zugänglichkeit der Berufsschulen

§ 15 Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

§ 16 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

§ 17 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2018)

§ 18 Einrichtungen und Unterrichtsmittel

§ 18a (Anm: tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft)Stellenplan und Stundenkontingente

§ 18b Teilrechtsfähigkeit

§ 18c Erweiterte Teilrechtsfähigkeit

4. Abschnitt

Schulsprengelbestimmungen

4. Abschnitt

Schulsprengelbestimmungen

§ 19 Schulsprengel

§ 20 Festsetzung der Schulsprengel

§ 21 Sprengelangehörigkeit

5. Abschnitt

Kostenregelungen

5. Abschnitt

Kostenregelungen

§ 22 Bestreitung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der Berufsschulen

§ 23 Beitragsleistung zum Sachaufwand der Berufsschulen

§ 24 Verrechnung der Beiträge

§ 25 Beitragsvereinbarungen

§ 26 Beitragspflichtige Gemeinden anderer Bundesländer; Verhältnis Salzburger Gemeinden zu gesetzlichen Schulerhaltern anderer Bundesländer

§ 27 Kosten des Unterrichtes

5a. Abschnitt

Schulcluster

§ 27a Bildung von Pflichtschulclustern

§ 27b Clusterleitung

§ 27c Schulcluster mit Bundesschulen

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

6. Abschnitt

Sonstige Bestimmungen

§ 28 Stillegung und Auflassung von Berufsschulen

§ 29 Schülerheime

§ 30 Aufsicht über die Erhaltung der Berufsschulen

§ 31 Verfahrensbestimmungen

§ 31a Verweisungen

§ 32 Übergangsbestimmungen

§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen hiezu

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