§ 25 T-KMG Eigener Wirkungsbereich

Katastrophenmanagementgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2025 bis 31.12.9999

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 19 Abs. 2 § 4a Abs. 2 lit. b und Abs. 3, § 19 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach Paragraph 4 a, Absatz 2, Litera b und Absatz 3,, Paragraph 19, Absatz 2 und Paragraph 23, Absatz 4, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Stand vor dem 30.04.2025

In Kraft vom 31.03.2006 bis 30.04.2025

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 19 Abs. 2 § 4a Abs. 2 lit. b und Abs. 3, § 19 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach Paragraph 4 a, Absatz 2, Litera b und Absatz 3,, Paragraph 19, Absatz 2 und Paragraph 23, Absatz 4, sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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