§ 31 Oö. SBEV 1994

Oö. Schulbau- und -einrichtungsverordnung 1994

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.1994 bis 31.12.9999

§ 31

Feuer- und Blitzschutz

 

(1) Es muß sichergestellt sein, daß im Brandfall Löschwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

(2) Zur ersten Löschhilfe sind im Schulgebäude und in den Nebengebäuden geeignete normgerechte Handfeuerlöscher in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch in jedem Geschoß im Gangbereich ein Handfeuerlöscher, bereitzustellen und betriebsbereit zu halten. Die Bestimmungen über den besonderen Brandschutz in Physik- und Chemiesälen (§ 7 Abs. 1 Z. 4) und in Lehrküchen (§ 9 Abs. 4 Z. 3) werden hiedurch nicht berührt.

(3) Jede Schule ist mit einer nach den Erfahrungen der technischen Wissenschaften einwandfreien und leitungsfähig zu haltenden Blitzschutzanlage auszustatten.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.09.1994 bis 31.12.9999

§ 31

Feuer- und Blitzschutz

 

(1) Es muß sichergestellt sein, daß im Brandfall Löschwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht.

(2) Zur ersten Löschhilfe sind im Schulgebäude und in den Nebengebäuden geeignete normgerechte Handfeuerlöscher in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch in jedem Geschoß im Gangbereich ein Handfeuerlöscher, bereitzustellen und betriebsbereit zu halten. Die Bestimmungen über den besonderen Brandschutz in Physik- und Chemiesälen (§ 7 Abs. 1 Z. 4) und in Lehrküchen (§ 9 Abs. 4 Z. 3) werden hiedurch nicht berührt.

(3) Jede Schule ist mit einer nach den Erfahrungen der technischen Wissenschaften einwandfreien und leitungsfähig zu haltenden Blitzschutzanlage auszustatten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten