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(1) Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit ist die Nutzung der ELGA-Komponenten
1. | Patientenindex (§ 18), | |||||||||
2. | Gesundheitsdiensteanbieterindex (§ 19), | |||||||||
3. | Verweisregister (§ 20), | |||||||||
4. | Datenspeicher (§ 20), | |||||||||
5. | Berechtigungssystem (§ 21), | |||||||||
6. | Protokollierungssystem (§ 22) sowie | |||||||||
7. | Zugangsportal (§ 23) | |||||||||
zur |
(2) Betreiber von DatenspeichernAuftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und VerweisregisternVerweisregister betreiben, dürfen ungeachtet ihrer Rechtsform nicht als DienstleisterAuftragsverarbeiter für ELGA ausgeschlossen werden, sobald sie die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 erfüllen.
(3) ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht AuftraggeberVerantwortliche (§Art. 4 DSG 2000Z 7 DSGVO)
1. | des Patientenindexes (§ 18), | |||||||||
2. | des Gesundheitsdiensteanbieterindexes (§ 19), | |||||||||
3. | des Berechtigungssystems (§ 21), | |||||||||
4. | des Protokollierungssystems (§ 22) sowie | |||||||||
5. | des Zugangsportals (§ 23). |
(1) Zur Wahrung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit ist die Nutzung der ELGA-Komponenten
1. | Patientenindex (§ 18), | |||||||||
2. | Gesundheitsdiensteanbieterindex (§ 19), | |||||||||
3. | Verweisregister (§ 20), | |||||||||
4. | Datenspeicher (§ 20), | |||||||||
5. | Berechtigungssystem (§ 21), | |||||||||
6. | Protokollierungssystem (§ 22) sowie | |||||||||
7. | Zugangsportal (§ 23) | |||||||||
zur |
(2) Betreiber von DatenspeichernAuftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und VerweisregisternVerweisregister betreiben, dürfen ungeachtet ihrer Rechtsform nicht als DienstleisterAuftragsverarbeiter für ELGA ausgeschlossen werden, sobald sie die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 erfüllen.
(3) ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht AuftraggeberVerantwortliche (§Art. 4 DSG 2000Z 7 DSGVO)
1. | des Patientenindexes (§ 18), | |||||||||
2. | des Gesundheitsdiensteanbieterindexes (§ 19), | |||||||||
3. | des Berechtigungssystems (§ 21), | |||||||||
4. | des Protokollierungssystems (§ 22) sowie | |||||||||
5. | des Zugangsportals (§ 23). |