Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle

Tierversuchsgesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2020 bis 31.12.9999

Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012)
StF: BGBl. I Nr. 114/2012BGBl. I Nr. 31/2018 (NR: GP XXIVXXVI RV 2016RV 68 AB 2080AB 105 S. 185.S 21. BR: 8831AB 9960 AB 8853S. 879.)

BGBl. I Nr. 76/2020 (NR: GP XXVII RV 289 AB 309 S. 43. BR: AB 10407 S. 816.S. 911.)

[CELEX-Nr.: 32010L0063]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

§

Gegenstand / Bezeichnung

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand

Gegenstand

§ 1

§ 2 Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

§ 2

§ 3 Schweregrade

Schweregrade

§ 3

§ 4 Unzulässige Tierversuche

Unzulässige Tierversuche

§ 4

§ 5 Zulässige Zwecke von Tierversuchen

Zulässige Zwecke von Tierversuchen

§ 5

§ 6 Leitende Grundsätze

Leitende Grundsätze

§ 6

§ 7 Tötungsmethoden

Tötungsmethoden

§ 7

§ 8 Betäubungsmethoden

Betäubungsmethoden

§ 8

§ 9 Erneute Verwendung von Tieren

Erneute Verwendung von Tieren

§ 9

§ 10 Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Freilassung von Tieren und private Unterbringung

§ 10

§ 11 Abschluss von Tierversuchen

Abschluss von Tierversuchen

§ 11

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

§ 12 Gefährdete Tierarten

Gefährdete Tierarten

§ 12

§ 13 Nichtmenschliche Primaten

Nichtmenschliche Primaten

§ 13

§ 14 Wildlebende Tiere

Wildlebende Tiere

§ 14

§ 15 Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

§ 15

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

§ 16 Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

§ 16

§ 17 Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

§ 17

§ 18 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

§ 18

§ 19 Anforderungen an das Personal

Anforderungen an das Personal

§ 19

§ 20 Tierärztliche Betreuung

Tierärztliche Betreuung

§ 20

§ 21 Tierschutzgremium

Tierschutzgremium

§ 21

§ 22 Aufzeichnungen zu den Tieren

Aufzeichnungen zu den Tieren

§ 22

§ 23 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

§ 23

§ 24 Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

§ 24

§ 25 Pflege und Unterbringung

Pflege und Unterbringung

§ 25

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

§ 26 Genehmigung von Projekten

Genehmigung von Projekten

§ 26

§ 27 Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

§ 27

§ 28 Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

§ 28

§ 29 Projektbeurteilung

Projektbeurteilung

§ 29

§ 30 Rückblickende Bewertung

Rückblickende Bewertung

§ 30

§ 31 Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

§ 31

5. Abschnitt
Überwachung

5. Abschnitt
Überwachung

§ 32 Kontrolle durch die zuständigen Behörden

Kontrolle durch die zuständigen Behörden

§ 32

§ 33 Überprüfung der Kontrollen

Überprüfung der Kontrollen

§ 33

§ 34 Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

§ 34

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

§ 35 Tierversuchskommission des Bundes

Tierversuchskommission des Bundes

§ 35

§ 36 Kommissionen

Kommissionen

§ 36

§ 37 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 37

§ 38 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

§ 38

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 39 Strafbestimmungen

Strafbestimmungen

§ 39

§ 40 Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

§ 40

§ 41 Umsetzungshinweis

Umsetzungshinweis

§ 41

§ 42 Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 42

§ 43 Verordnungsermächtigungen

Verordnungsermächtigungen

§ 43

§ 44 Inkrafttreten

In- und Außerkrafttreten

§ 44

§ 45 Vollziehung

Vollziehung

§ 45

Anmerkung

Das Tierversuchsgesetz 2012 wurde in Artikel 1 des Tierversuchsrechtsänderungsgesetzes - TVRÄG, BGBl. I Nr. 114/2012 kundgemacht.

Stand vor dem 24.07.2020

In Kraft vom 01.01.2013 bis 24.07.2020

Bundesgesetz über Versuche an lebenden Tieren (Tierversuchsgesetz 2012 – TVG 2012)
StF: BGBl. I Nr. 114/2012BGBl. I Nr. 31/2018 (NR: GP XXIVXXVI RV 2016RV 68 AB 2080AB 105 S. 185.S 21. BR: 8831AB 9960 AB 8853S. 879.)

BGBl. I Nr. 76/2020 (NR: GP XXVII RV 289 AB 309 S. 43. BR: AB 10407 S. 816.S. 911.)

[CELEX-Nr.: 32010L0063]

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

§

Gegenstand / Bezeichnung

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Gegenstand

Gegenstand

§ 1

§ 2 Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

§ 2

§ 3 Schweregrade

Schweregrade

§ 3

§ 4 Unzulässige Tierversuche

Unzulässige Tierversuche

§ 4

§ 5 Zulässige Zwecke von Tierversuchen

Zulässige Zwecke von Tierversuchen

§ 5

§ 6 Leitende Grundsätze

Leitende Grundsätze

§ 6

§ 7 Tötungsmethoden

Tötungsmethoden

§ 7

§ 8 Betäubungsmethoden

Betäubungsmethoden

§ 8

§ 9 Erneute Verwendung von Tieren

Erneute Verwendung von Tieren

§ 9

§ 10 Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Freilassung von Tieren und private Unterbringung

§ 10

§ 11 Abschluss von Tierversuchen

Abschluss von Tierversuchen

§ 11

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

§ 12 Gefährdete Tierarten

Gefährdete Tierarten

§ 12

§ 13 Nichtmenschliche Primaten

Nichtmenschliche Primaten

§ 13

§ 14 Wildlebende Tiere

Wildlebende Tiere

§ 14

§ 15 Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

§ 15

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

§ 16 Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

§ 16

§ 17 Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

§ 17

§ 18 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

§ 18

§ 19 Anforderungen an das Personal

Anforderungen an das Personal

§ 19

§ 20 Tierärztliche Betreuung

Tierärztliche Betreuung

§ 20

§ 21 Tierschutzgremium

Tierschutzgremium

§ 21

§ 22 Aufzeichnungen zu den Tieren

Aufzeichnungen zu den Tieren

§ 22

§ 23 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

§ 23

§ 24 Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

§ 24

§ 25 Pflege und Unterbringung

Pflege und Unterbringung

§ 25

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

§ 26 Genehmigung von Projekten

Genehmigung von Projekten

§ 26

§ 27 Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

§ 27

§ 28 Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

§ 28

§ 29 Projektbeurteilung

Projektbeurteilung

§ 29

§ 30 Rückblickende Bewertung

Rückblickende Bewertung

§ 30

§ 31 Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

§ 31

5. Abschnitt
Überwachung

5. Abschnitt
Überwachung

§ 32 Kontrolle durch die zuständigen Behörden

Kontrolle durch die zuständigen Behörden

§ 32

§ 33 Überprüfung der Kontrollen

Überprüfung der Kontrollen

§ 33

§ 34 Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

§ 34

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

§ 35 Tierversuchskommission des Bundes

Tierversuchskommission des Bundes

§ 35

§ 36 Kommissionen

Kommissionen

§ 36

§ 37 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 37

§ 38 Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

§ 38

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 39 Strafbestimmungen

Strafbestimmungen

§ 39

§ 40 Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

§ 40

§ 41 Umsetzungshinweis

Umsetzungshinweis

§ 41

§ 42 Übergangsbestimmungen

Übergangsbestimmungen

§ 42

§ 43 Verordnungsermächtigungen

Verordnungsermächtigungen

§ 43

§ 44 Inkrafttreten

In- und Außerkrafttreten

§ 44

§ 45 Vollziehung

Vollziehung

§ 45

Anmerkung

Das Tierversuchsgesetz 2012 wurde in Artikel 1 des Tierversuchsrechtsänderungsgesetzes - TVRÄG, BGBl. I Nr. 114/2012 kundgemacht.

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