Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle

TVG 2012 - Tierversuchsgesetz 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

BGBl. I Nr. 31/2018 (NR: GP XXVI RV 68 AB 105 S 21. BR: AB 9960 S. 879.)

BGBl. I Nr. 76/2020 (NR: GP XXVII RV 289 AB 309 S. 43. BR: AB 10407 S. 911.)

[CELEX-Nr.: 32010L0063]

Inhaltsverzeichnis

§

Gegenstand / Bezeichnung

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Gegenstand

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Schweregrade

§ 4

Unzulässige Tierversuche

§ 5

Zulässige Zwecke von Tierversuchen

§ 6

Leitende Grundsätze

§ 7

Tötungsmethoden

§ 8

Betäubungsmethoden

§ 9

Erneute Verwendung von Tieren

§ 10

Freilassung von Tieren und private Unterbringung

§ 11

Abschluss von Tierversuchen

2. Abschnitt
Besondere Vorschriften für bestimmte Tierarten

§ 12

Gefährdete Tierarten

§ 13

Nichtmenschliche Primaten

§ 14

Wildlebende Tiere

§ 15

Speziell für die Verwendung in Tierversuchen gezüchtete Tiere

3. Abschnitt
Anforderungen an Züchter, Lieferanten und Verwender

§ 16

Genehmigung von Züchtern, Lieferanten und Verwendern

§ 17

Vorläufiger oder endgültiger Widerruf

§ 18

Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

§ 19

Anforderungen an das Personal

§ 20

Tierärztliche Betreuung

§ 21

Tierschutzgremium

§ 22

Aufzeichnungen zu den Tieren

§ 23

Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

§ 24

Kennzeichnung und Identifizierung von Hunden, Katzen und nichtmenschlichen Primaten

§ 25

Pflege und Unterbringung

4. Abschnitt
Anforderungen an Projekte

§ 26

Genehmigung von Projekten

§ 27

Genehmigung von Projektleiterinnen und Projektleitern

§ 28

Änderung, Erneuerung oder Widerruf einer Projektgenehmigung

§ 29

Projektbeurteilung

§ 30

Rückblickende Bewertung

§ 31

Information der Öffentlichkeit und Dokumentation

5. Abschnitt
Überwachung

§ 32

Kontrolle durch die zuständigen Behörden

§ 33

Überprüfung der Kontrollen

§ 34

Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen

6. Abschnitt
Organisation und Zusammenarbeit im Bereich des Tierversuchswesens

§ 35

Tierversuchskommission des Bundes

§ 36

Kommissionen

§ 37

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission

§ 38

Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission zur Entwicklung alternativer Ansätze

7. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 39

Strafbestimmungen

§ 40

Arbeitnehmerschutz bei Verweigerung von Tierversuchen

§ 41

Umsetzungshinweis

§ 42

Übergangsbestimmungen

§ 43

Verordnungsermächtigungen

§ 44

In- und Außerkrafttreten

§ 45

Vollziehung

In Kraft seit 25.07.2020 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Tierversuchsgesetz 2012 (TVG 2012) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Anl. 1 TVG 2012