Hallo, ich habe vor ca. 8-10 Jahren eine .at Domain, die auf meinen Namen registriert war an jemanden anderen abgetreten. Ich denke, dass auch gleichzeitig ein Providerwechsel durchgeführt wurde, bin mir aber nicht sicher - is... mehr lesen...
Die Spezialität von Inkassobüros ist es ja an sich, verjährte Forderungen versuchen einzutreiben und mit einer Meldeanfrage bei der Polizei bekommt man so manche Anschrift heraus... Allerdings nicht nur im Internet soll es schwarze Schafe geben, die unzulässige Gebühren verlangen, ohne genau dar... mehr lesen...
hallo ! ich möchte erstmal klarstellen dass ich kein schläger bin und ich noch nie eine anzeige wegen körperverletzung hatte! ich bin 22 jahre alt , student , netter typ :) jetzt zur geschichte ... vor 2 2/3 jahren war ich... mehr lesen...
...und sich der Richter bei einem Vergleich die schriftliche Urteilsbegründung erspart. mehr lesen...
Hallo! Ich hätte eine wichtige Frage. Ich habe eine Flagge konstruiert und möchte auf dieser ein Patent anmelden. Ich habe eine Fahne konstruiert, die es noch nicht gibt und es besteht auch keine Ähnlichkeit zu anderen Flag... mehr lesen...
Für so eine Angelegenheit ist meiner Meinung der Rechtsschutz, den das Urheberrecht bietet ausreichend, weil das Urheberrecht erwerben Sie ganz ohne unnötige kostspielige Eintragung in ein Register dadurch, dass Sie unverwechselbar der Schöpfer der Flagge sind. Und wenn jemand ohne Ihre Zustimm... mehr lesen...
Ich wohne in einem 2-Familien-Haus und in meinem Mietvertrag steht drinnen, dass Haustiere verboten sind. Ein Freund will uns jetzt seine Katze schenken. Ich habe heute beim Vermieter nachgefragt, aber er bleibt dabei, er will... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Hallo, wenn mich als Dienstnehmer die Finanzpolizei einer Befragung über Dienstgeber und Arbeitsverhältnis befragt, kann ich dann die Beantwortung aufgrund des Arbeitsrechtes (Treue, Geheimhaltung ) ablehnen, und nur die Befugn... mehr lesen...
Für das Verfahren nach dem AVOG sind die Bestimmungen der BAO anzuwenden und der Abgabenpflichtige ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Zeugenpflichten bzw die Umstände, unter denen die Auskunft verweigert werden darf, sind den §§ 170 - 174 BAO abschließend geregelt. mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Missbräuchliche Verhaltensweisen 1) § 5 KartG 2005 hat den Zweck, konkrete Verhaltensweisen im wirtschaftlichen Wettbewerb, die sich negativ auf den Markt auswirken können, zu unterbinden. Missbräuchli... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)1) Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen neuen, eigenständi... mehr lesen...
Überragende Marktstellung im Verhältnis zu Abnehmern oder Lieferanten (Abs 3)Die Bestimmung des Abs 3 entspricht jener in § 34 Abs 2 KartG 1988. Der Gesetzgeber hat damals bewusst einen eigenständigen Marktb... mehr lesen...