1Absatz einsWer mit einem anderen die gemeinsame Ausführung eines Mordes § 75, einer erpresserischen Entführung § 102, einer Überlieferung an eine ausländisc... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine kriminelle Vereinigung gründet oder sich an einer solchen als Mitglied beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.2Absatz 2Eine kriminelle Vereinig... mehr lesen...
1Absatz einsWer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen i... mehr lesen...
1Absatz einsWer wissentlich an einer Zusammenkunft vieler Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass durch ihre vereinten Kräfte ein Mord § 75, ein Totschlag § 76, eine K... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Schriftstück, von dem er weiß § 5 Abs. 3, daß es von einer Behörde zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt worden ist... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Siegel beschädigt oder ablöst, das ein Beamter in Ausübung seines Amtes angelegt hat, um eine Sache unter Verschluß oder in Beschlag zu nehmen oder zu bezei... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Sache, die behördlich gepfändet oder in Beschlag genommen worden ist, zerstört, beschädigt, verunstaltet, unbrauchbar macht oder ganz oder zum Teil der Vers... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Beamten während einer Amtshandlung § 269 Abs. 3 tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.Wer einen Beamten währe... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstraf... mehr lesen...
1Absatz einsWer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise wählt oder stimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sech... mehr lesen...