1Absatz einsWer wissentlich an einer Zusammenkunft vieler Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass durch ihre vereinten Kräfte ein Mord § 75, ein Totschlag § 76, eine K... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Schriftstück, von dem er weiß § 5 Abs. 3, daß es von einer Behörde zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt worden ist... mehr lesen...
1Absatz einsWer ein Siegel beschädigt oder ablöst, das ein Beamter in Ausübung seines Amtes angelegt hat, um eine Sache unter Verschluß oder in Beschlag zu nehmen oder zu bezei... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Sache, die behördlich gepfändet oder in Beschlag genommen worden ist, zerstört, beschädigt, verunstaltet, unbrauchbar macht oder ganz oder zum Teil der Vers... mehr lesen...
1Absatz einsWer einen Beamten während einer Amtshandlung § 269 Abs. 3 tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.Wer einen Beamten währe... mehr lesen...
1Absatz einsWer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstraf... mehr lesen...
1Absatz einsWer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise wählt oder stimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sech... mehr lesen...
1Absatz einsWer im Zusammenhang mit einer Wahl zum Nationalrat, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament als Verantwortlicher einer wahlwerbenden Partei für die Einflussnahme auf ... mehr lesen...
1Absatz einsWer einem Wahl- oder Stimmberechtigten ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt, damit er in einem bestimmten Sinn oder damit er nicht oder nicht in einem bestimmten Sinn w&au... mehr lesen...
1Absatz einsWer öffentlich eine falsche Nachricht über einen Umstand, der geeignet ist, Wahl- oder Stimmberechtigte von der Stimmabgabe abzuhalten oder zur Ausübung des Wahl- oder St... mehr lesen...