Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für Zustellungen gemäß dem 3. Abschnitt des Zustellgesetzes steht folgendes in der Anlage angeschlossene Formular zur Verfügung:
–StrichaufzählungFormular 7 zu § 35 Abs. 1 und 2 und § 36 des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung).Formular 7 zu Paragraph 35, Absatz eins und 2 und Paragraph 36, des Zustellgesetzes (elektronische Verständigung über die Bereithaltung eines Dokuments zur Abholung).
In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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