Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Für das Formular 1 bestehen folgende technische Spezifikationen:
1.Ziffer einsDas Formular hat eine Lochung mit einem Durchmesser von 6 mm (± 0,5 mm) aufzuweisen. Das Lochmittel befindet sich 15 mm (± 1 mm) oberhalb der unteren Papierkante in einem Abstand von 10 mm (± 1 mm) vom linken Papierrand.
2.Ziffer 2Der linke Papierrand und die obere Papierkante des Formulars haben eine Abschrägung aufzuweisen. Die Abschrägung ist durch Wegstanzen der linken oberen Ecke des Formulars vorzunehmen, wobei von dieser Ecke jeweils 10 mm nach rechts und nach unten gemessen werden.
(Anm.: Formulare 1 – 7 als PDF dokumentiert)Anmerkung, Formulare 1 – 7 als PDF dokumentiert)
In Kraft seit 04.12.2019 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Anl. 1 ZustFormV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 1 ZustFormV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu Anl. 1 ZustFormV