§ 16 ZT-WO 2022 Nachrücken der Ersatzmitglieder

ZT-WO 2022 - Ziviltechnikerkammer-Wahlordnung 2022

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (§ 52 Abs. 2 ZTG 2019), nach. Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (Paragraph 52, Absatz 2, ZTG 2019), nach.

In Kraft seit 27.07.2022 bis 31.12.9999
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