Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (§ 52 Abs. 2 ZTG 2019), nach. Wenn ein Mandat erledigt ist, rückt das an erster Stelle gewählte Ersatzmitglied desselben Wahlvorschlages, in der Sektion Ingenieurkonsulenten unter Bedachtnahme auf das Fachgebiet (Paragraph 52, Absatz 2, ZTG 2019), nach.
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