§ 135 ZLPV 2006 Berechtigung für Flugdienstberater

ZLPV 2006 - Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

Der Flugdienstberaterschein berechtigt, Flüge vom Standpunkt der Sicherheit des Flugbetriebes vorzubereiten und zu überwachen.

In Kraft seit 15.03.2007 bis 31.12.9999
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