§ 6 ZivMediat-AV In-Kraft-Treten

ZivMediat-AV - Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit 1. Mai 2004 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Diese Verordnung tritt
    1. 1.Ziffer einshinsichtlich der Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag,
    2. 2.Ziffer 2hinsichtlich der Eintragung von Mediatoren mit 1. März 2004
    in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 34 ZivMediatG bleibt unberührt.Paragraph 34, ZivMediatG bleibt unberührt.
In Kraft seit 23.01.2004 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 6 ZivMediat-AV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 ZivMediat-AV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 6 ZivMediat-AV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 6 ZivMediat-AV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 6 ZivMediat-AV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis ZivMediat-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 5 ZivMediat-AV
Anl. 1 ZivMediat-AV