Gesamte Rechtsvorschrift ZIS-V 2022

Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten

ZIS-V 2022
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Stand der Gesetzesgebung:

§ 1 ZIS-V 2022 Meldung von Daten


Meldeverpflichtete
  1. (1)Absatz eins,Zur Meldung von gemäß § 6 elektronisch verfügbaren Informationen an die RTR-GmbH über ihre Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen im Sinne des § 3 sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen verpflichtet:Zur Meldung von gemäß Paragraph 6, elektronisch verfügbaren Informationen an die RTR-GmbH über ihre Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen im Sinne des Paragraph 3, sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen verpflichtet:
    1. 1.Ziffer einsBereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und Z 16 TKG 2021;Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des Paragraph 4, Ziffer eins und Ziffer 16, TKG 2021;
    2. 2.Ziffer 2Unternehmen und Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper, die physische Infrastruktur betreiben, die dazu bestimmt ist, Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für
      1. a)Litera aErdöl,
      2. b)Litera bGas,
      3. c)Litera cStrom (einschließlich öffentlicher Beleuchtung),
      4. d)Litera dFernwärme,
      5. e)Litera eWasser (einschließlich Abwasserbehandlung und -entsorgung und Kanalisationssysteme)
      6. f)Litera fVerkehrsdienste (einschließlich Schienen, Straßen, Häfen und Flughäfen) oder
      7. g)Litera gSeilbahninfrastruktur
      bereitzustellen.
  2. (2)Absatz 2,Meldeverpflichtete gemäß Abs. 1 können sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung vertreten lassen. Die Bevollmächtigung des Vertreters und der Auftrag zur Meldung von Mindestinformationen sind der RTR-GmbH nachzuweisen.Meldeverpflichtete gemäß Absatz eins, können sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung vertreten lassen. Die Bevollmächtigung des Vertreters und der Auftrag zur Meldung von Mindestinformationen sind der RTR-GmbH nachzuweisen.

§ 9 ZIS-V 2022 Abfrage von Daten


Abfrage- und Zugangsberechtigungen zum ZIS-Portal
  1. (1)Absatz eins,Antragstellungen auf Abfrage von Daten aus der Zentralen Informationsstelle für Infrastrukturdaten haben über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu erfolgen.
  2. (2)Absatz 2,Die umfassende Berechtigung zur Abfrage von Daten aus dem ZIS-Portal gemäß Abs. 1 ist Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und 16 TKG 2021 vorbehalten (Abfrageberechtigte). Die Erteilung der Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.Die umfassende Berechtigung zur Abfrage von Daten aus dem ZIS-Portal gemäß Absatz eins, ist Bereitstellern eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des Paragraph 4, Ziffer eins und 16 TKG 2021 vorbehalten (Abfrageberechtigte). Die Erteilung der Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.
  3. (3)Absatz 3,Die in § 1 Abs. 1 Z 2 genannten Meldeverpflichteten können eine beschränkte Abfrageberechtigung beantragen, die sie ausschließlich berechtigt, Mindestinformationen gemäß § 80 Abs. 4 TKG 2021 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen zu erhalten, um die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß § 68 TKG 2021 prüfen zu können (beschränkt Abfrageberechtigte). Die Erteilung der beschränkten Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.Die in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 2, genannten Meldeverpflichteten können eine beschränkte Abfrageberechtigung beantragen, die sie ausschließlich berechtigt, Mindestinformationen gemäß Paragraph 80, Absatz 4, TKG 2021 über geplante Bauarbeiten an physischen Infrastrukturen zu erhalten, um die Möglichkeit einer Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Paragraph 68, TKG 2021 prüfen zu können (beschränkt Abfrageberechtigte). Die Erteilung der beschränkten Abfrageberechtigung ist schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen.
  4. (4)Absatz 4,Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die Erteilung von Zugängen zum ZIS-Abfrage-Portal für jede Person, die für sie Daten abfragen soll (Zugangsberechtigte), schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen. Die Bevollmächtigung zur Datenabfrage ist der RTR-GmbH nachzuweisen. Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben ihre Verpflichtung gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz auf jeden ihrer Zugangsberechtigten zu überbinden.Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die Erteilung von Zugängen zum ZIS-Abfrage-Portal für jede Person, die für sie Daten abfragen soll (Zugangsberechtigte), schriftlich bei der RTR-GmbH zu beantragen. Die Bevollmächtigung zur Datenabfrage ist der RTR-GmbH nachzuweisen. Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben ihre Verpflichtung gemäß Paragraph 13, Absatz 5, letzter Satz auf jeden ihrer Zugangsberechtigten zu überbinden.
  5. (5)Absatz 5,Abfrageberechtigte und beschränkt Abfrageberechtigte haben die für sie jeweils bestehenden Zugangsberechtigungen auf aktuellem Stand zu halten und jeden Widerruf von erteilten Aufträgen zur Datenabfrage der RTR-GmbH für jeden betroffenen Zugangsberechtigten unverzüglich mitzuteilen. Die RTR-GmbH hat den Zugang des betroffenen Zugangsberechtigten zum ZIS-Portal unverzüglich nach Eingang des Widerrufs zu sperren.
  6. (6)Absatz 6,Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.

§ 16 ZIS-V 2022 Einsichtnahme in Daten


Liste der Bauvorhaben
  1. (1)Absatz eins,Die RTR-GmbH hat eine Liste zu erstellen, die nach Gemeinden gegliedert die Identität der Netzbereitsteller, die gemäß § 5 Abs. 2 und Abs. 3 Informationen oder Aktualisierungen betreffend Bauarbeiten melden, sowie den Zeitraum dieser Bauarbeiten zu enthalten hat. Die Liste hat auch gegebenenfalls nach § 2 zugänglich gemachte Daten zu umfassen und ist laufend zu aktualisieren.Die RTR-GmbH hat eine Liste zu erstellen, die nach Gemeinden gegliedert die Identität der Netzbereitsteller, die gemäß Paragraph 5, Absatz 2 und Absatz 3, Informationen oder Aktualisierungen betreffend Bauarbeiten melden, sowie den Zeitraum dieser Bauarbeiten zu enthalten hat. Die Liste hat auch gegebenenfalls nach Paragraph 2, zugänglich gemachte Daten zu umfassen und ist laufend zu aktualisieren.
  2. (2)Absatz 2,Meldeverpflichtete gemäß § 1 sind berechtigt, die vollständige Liste nach Abs. 1 in der Zentralen Stelle für Infrastrukturdaten abzurufen.Meldeverpflichtete gemäß Paragraph eins, sind berechtigt, die vollständige Liste nach Absatz eins, in der Zentralen Stelle für Infrastrukturdaten abzurufen.
  3. (3)Absatz 3,Bevollmächtigte gemäß § 17 Abs. 1 sind im Umfang ihrer Bevollmächtigung berechtigt, die Liste nach Abs. 1 in der Zentralen Stelle für Infrastrukturdaten abzurufen.Bevollmächtigte gemäß Paragraph 17, Absatz eins, sind im Umfang ihrer Bevollmächtigung berechtigt, die Liste nach Absatz eins, in der Zentralen Stelle für Infrastrukturdaten abzurufen.

§ 18 ZIS-V 2022 Schluss- und Übergangsbestimmungen


Sämtliche in dieser Verordnung verwendeten Funktionsbezeichnungen und personenbezogenen Ausdrücke sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§ 19 ZIS-V 2022


  1. (1)Absatz eins,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehende Abfrage- und Zugangsberechtigungen bleiben aufrecht.
  2. (2)Absatz 2,Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren nach der ZIS-V 2019, BGBl. II Nr. 50/2019, sind nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden materiellen Rechtslage und Verfahrensrechtlage zu Ende zu führen.Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren nach der ZIS-V 2019, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2019,, sind nach der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden materiellen Rechtslage und Verfahrensrechtlage zu Ende zu führen.

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