§ 1 ZIS-V 2022 (Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten), Meldung von Daten - JUSLINE Österreich
§ 1 ZIS-V 2022 Meldung von Daten
ZIS-V 2022 - Meldung und Abfrage von Daten und die Einsichtnahme in Daten bei der RTR-GmbH als Zentrale Stelle für Infrastrukturdaten
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Meldeverpflichtete
(1)Absatz eins,Zur Meldung von gemäß § 6 elektronisch verfügbaren Informationen an die RTR-GmbH über ihre Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen im Sinne des § 3 sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen verpflichtet:Zur Meldung von gemäß Paragraph 6, elektronisch verfügbaren Informationen an die RTR-GmbH über ihre Anlagen, Leitungen oder sonstige Einrichtungen im Sinne des Paragraph 3, sind nach Maßgabe der folgenden Regelungen verpflichtet:
1.Ziffer einsBereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des § 4 Z 1 und Z 16 TKG 2021;Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Sinne des Paragraph 4, Ziffer eins und Ziffer 16, TKG 2021;
2.Ziffer 2Unternehmen und Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper, die physische Infrastruktur betreiben, die dazu bestimmt ist, Erzeugungs-, Leitungs- oder Verteilungsdienste für
e)Litera eWasser (einschließlich Abwasserbehandlung und -entsorgung und Kanalisationssysteme)
f)Litera fVerkehrsdienste (einschließlich Schienen, Straßen, Häfen und Flughäfen) oder
g)Litera gSeilbahninfrastruktur
bereitzustellen.
(2)Absatz 2,Meldeverpflichtete gemäß Abs. 1 können sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung vertreten lassen. Die Bevollmächtigung des Vertreters und der Auftrag zur Meldung von Mindestinformationen sind der RTR-GmbH nachzuweisen.Meldeverpflichtete gemäß Absatz eins, können sich bei der Erfüllung der Verpflichtungen nach dieser Verordnung vertreten lassen. Die Bevollmächtigung des Vertreters und der Auftrag zur Meldung von Mindestinformationen sind der RTR-GmbH nachzuweisen.
In Kraft seit 12.12.2022 bis 31.12.9999
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