Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Gefahrenfeuer müssen rotes Blinklicht 20 bis 60 mal pro Minute mit einer Lichtstärke von mindestens 2000 cd ausstrahlen, wobei die Leuchtperiode länger sein muß als die Dunkelperiode.
In Kraft seit 01.09.1972 bis 31.12.9999
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