§ 7 WTBVO 2016 Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge

WTBVO 2016 - Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

 Den Aufsichtsorganen des Magistrats ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.

In Kraft seit 05.10.2016 bis 31.12.9999
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