Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.03.2024
Ziel des Gesetzes ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips, Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden in Wien zu schaffen.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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