Folgende Umstände sind dem Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich schriftlich zu melden:
1.  | jede Änderung der Trägerin oder des Trägers der sozialpädagogischen Einrichtung,  | |||||||||
2.  | jeder Wechsel in der pädagogischen Leitung und  | |||||||||
3.  | jede – auch nur vorübergehende – Schließung der sozialpädagogischen Einrichtung.  | |||||||||
    
    
    
    
    
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