Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.09.2026
Paragraph 31 a,
entfällt; LGBl. Nr. 25/2026 vom 14. Juli 2026. entfällt; Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2026, vom 14. Juli 2026.
In Kraft seit 15.07.2026 bis 31.12.9999
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