Anl. 2 WFA-KlimaV

WFA-KlimaV - WFA-Klima-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Treibhausgase

  1. a)Litera aWelche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen oder die Kohlenstoffspeicherung entsprechend der österreichischen Treibhausgasinventur in jedem einzelnen der nächsten fünf Jahre ab Realisierung des Vorhabens in Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent?
  2. b)Litera bWie verteilen sich diese Auswirkungen auf die jeweiligen Sektoren der nationalen Treibhausgasinventur?
  3. c)Litera cWas sind die zentralen Treiber (Verursacher) der Auswirkung auf die Treibhausgasemissionen oder die Kohlenstoffspeicherung?
  4. d)Litera dWelche Auswirkungen hat das Vorhaben auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen oder die Kohlenstoffspeicherung, die nicht von der österreichischen Treibhausgasinventur umfasst sind?
  5. e)Litera eWelche Treibhausgas „Lock-in“ Effekte entstehen oder werden durch das Vorhaben verstärkt?
Die Abschätzung zur Anpassungsfähigkeit umfasst die Beantwortung der vertiefenden Fragen zu den jeweils relevanten Aktivitätsfeldern:
AktivitätsfelderVertiefende FragenUnterstützende Fragen

Landwirtschaft

Welche Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben auf die Anpassungsfähigkeit oder die Anfälligkeit der Landwirtschaft bezüglich den Folgen des Klimawandels?

Welche spezifischen Auswirkungen hat das Regelungsvorhaben oder das sonstige Vorhaben auf die Anfälligkeit oder Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft beispielsweise im Zusammenhang mit:

  1. a)Litera a
In Kraft seit 01.01.2026 bis 31.12.9999
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