Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Ziel der Verordnung ist es, dass bei Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften abgestimmte und kohärente österreichische Positionen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt erarbeitet und vertreten werden.
In Kraft seit 01.04.2015 bis 31.12.9999
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