§ 23 W-MVG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

W-MVG - Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.10.2024

Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.

In Kraft seit 20.02.2008 bis 31.12.9999
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