§ 22 W-MVG

W-MVG - Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.10.2024

(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juni 2020 geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 23.07.2020 bis 31.12.9999
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