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§ 22 W-MVG (Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 22 W-MVG (weggefallen)
W-MVG - Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.01.2026
§ 22 W-MVG
seit 29.12.2025 weggefallen.
In Kraft seit 30.12.2025 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis W-MVG
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 13 W-MVG Auskunftspflicht gegenüber den Bediensteten
§ 14 W-MVG
§ 15 W-MVG Geltendmachung des Anspruches
§ 16 W-MVG Höhe der Abfertigung
§ 17 W-MVG
§ 18 W-MVG Verfügungsmöglichkeiten des oder der ehemaligen Bediensteten über die Abfertigung
§ 19 W-MVG Unabdingbarkeit
§ 20 W-MVG Datenverarbeitung
§ 21 W-MVG Erstmalige Auswahl der MV-Kasse
§ 21a W-MVG Übergangsbestimmung zur 10. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz
§ 22 W-MVG (weggefallen)
§ 23 W-MVG Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 24 W-MVG In-Kraft-Treten
Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (W-MVG) Fundstelle
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 21a W-MVG
§ 23 W-MVG
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