§ 48g W-BO 1994

W-BO 1994 - Besoldungsordnung 1994

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

mit 1. Jänner 2019

um 2,33 % und danach um 19,50 Euro,

mit 1. Jänner 2020

um 2,25 %, mindestens jedoch um 50 Euro,

mit 1. Jänner 2021

um 1,45 %,

mit 1. Jänner 2022

um 2,85 % und danach um 6,40 Euro

mit 1. Jänner 2023

um 7,15 %, mindestens jedoch um 170 Euro,

zu erhöhen und kaufmännisch auf ganze Cent zu runden.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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