Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2025
(1)Absatz eins(Verfassungsbestimmung)§ 7 Abs. 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 7, Absatz 3, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2)Absatz 2Die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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