Art. 4 § 17 VWG Rekonstruktionsmaßnahmen.

VWG - Versicherungswiederaufbaugesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026

(Anm.: § 17 aufgehoben durch BGBl. Nr. 569/1978)Anmerkung, Paragraph 17, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1978,)

In Kraft seit 01.01.1979 bis 31.12.9999
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