Die Absicht der Vertragserfüllung im Inland (§ 3 Abs. 1) ist insbesondere in folgenden Fällen zu vermuten: Die Absicht der Vertragserfüllung im Inland (Paragraph 3, Absatz eins,) ist insbesondere in folgenden Fällen zu vermuten:
A. In der Sach- und Vermögensschaden-Versicherung:
B. In der Unfall- und Krankenversicherung:
Wenn die Voraussetzungen des Punktes A lit. b vorliegen.Wenn die Voraussetzungen des Punktes A Litera b, vorliegen.
C. In der Lebensversicherung:
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