Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Versicherungsunternehmen haben die zu entrichtende Funktionsgebühr für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 30. Juni am darauf folgenden 1. Juli und für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember am darauf folgenden 1. Jänner jedes Jahres der FMA zu ersetzen.
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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