§ 3 VU-TGV Höhe der Funktionsgebühr

VU-TGV - Versicherungsunternehmen-Treuhändergebührverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Funktionsgebühr beträgt jährlich
    1. 1.Ziffer einsfür den Treuhänder bei einer Bemessungsgrundlage

bis 36 Millionen Euro

1 526 Euro

über 36 Millionen Euro bis 73 Millionen Euro

3 052 Euro

über 73 Millionen Euro bis 363 Millionen Euro

4 142 Euro

über 363 Millionen Euro bis 727 Millionen Euro

6 105 Euro

über 727 Millionen Euro

7 631 Euro

  1. 2.Ziffer 2
In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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