Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.08.2026
(1)Absatz eins,Das Local File umfasst spezielle Informationen zu Geschäftsvorfällen der jeweiligen Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab (Informationen zu Finanztransaktionen der Geschäftseinheit sowie zur Vergleichbarkeitsanalyse):
–StrichaufzählungBeschreibung der inländischen Geschäftseinheit,
–StrichaufzählungDokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle,
–StrichaufzählungFinanzinformationen.
(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Local File mit Verordnung näher festzulegen.
In Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999
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