Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
(1)Absatz eins,Das Master File besteht aus einer Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab:
–StrichaufzählungOrganisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe,
–StrichaufzählungBeschreibung der Geschäftstätigkeit,
–StrichaufzählungDokumentation der immateriellen Werte,
–StrichaufzählungDokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten,
–StrichaufzählungDokumentation der Finanzanlage- und Steuerpositionen.
(2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Master File mit Verordnung näher festzulegen.
In Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999
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