§ 6 VPDG Master File

VPDG - Verrechnungspreisdokumentationsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Das Master File besteht aus einer Verrechnungspreisdokumentation mit umfassenden Informationen zur gesamten Unternehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche ab:
    • StrichaufzählungOrganisationsaufbau der multinationalen Unternehmensgruppe,
    • StrichaufzählungBeschreibung der Geschäftstätigkeit,
    • StrichaufzählungDokumentation der immateriellen Werte,
    • StrichaufzählungDokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten,
    • StrichaufzählungDokumentation der Finanzanlage- und Steuerpositionen.
  2. (2)Absatz 2,Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Inhalt des Master File mit Verordnung näher festzulegen.
In Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999
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