§ 1 VGGV (Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung ), Elektronisches Medium für die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch - JUSLINE Österreich
§ 1 VGGV Elektronisches Medium für die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(1)Absatz eins,Das für die Erstellung der Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft (§ 9a Abs. 4 GmbHG) sowie der Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch (§ 9a Abs. 5 GmbHG) zu verwendende elektronische Medium ist das Unternehmensserviceportal (USP) gemäß § 1 Abs. 1 Unternehmensserviceportalgesetz – USPG, BGBl. I Nr. 52/2009, in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2021. Die Identifizierung und die Authentifizierung des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers erfolgen über die Funktion „E-ID“ gemäß § 4 E-Government-Gesetz – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, in der Fassung BGBl. I Nr. 117/2024.Das für die Erstellung der Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft (Paragraph 9 a, Absatz 4, GmbHG) sowie der Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch (Paragraph 9 a, Absatz 5, GmbHG) zu verwendende elektronische Medium ist das Unternehmensserviceportal (USP) gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Unternehmensserviceportalgesetz – USPG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2021,. Die Identifizierung und die Authentifizierung des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers erfolgen über die Funktion „E-ID“ gemäß Paragraph 4, E-Government-Gesetz – E-GovG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2004,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2024,.
(2)Absatz 2,Im USP wird ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem die für eine vereinfachte GmbH-Gründung nach § 9a GmbHG erforderlichen Daten einschließlich der internationalen Bankkontonummer (IBAN) des Kontos gemäß § 9a Abs. 6 GmbHG eingegeben werden können. Name, gegebenenfalls akademischer Grad und Geburtsdatum des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers werden aus dem Stammzahlenregister übernommen.Im USP wird ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem die für eine vereinfachte GmbH-Gründung nach Paragraph 9 a, GmbHG erforderlichen Daten einschließlich der internationalen Bankkontonummer (IBAN) des Kontos gemäß Paragraph 9 a, Absatz 6, GmbHG eingegeben werden können. Name, gegebenenfalls akademischer Grad und Geburtsdatum des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers werden aus dem Stammzahlenregister übernommen.
(3)Absatz 3,Anhand der gemäß Abs. 2 eingegebenen und übernommenen Daten werden automationsunterstützt die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch erstellt. Vor der Signatur und Absendung hat der Antragsteller die Möglichkeit zur Durchsicht dieser Unterlagen und zur Korrektur der eingegebenen Daten.Anhand der gemäß Absatz 2, eingegebenen und übernommenen Daten werden automationsunterstützt die Errichtungserklärung und die Anmeldung zum Firmenbuch erstellt. Vor der Signatur und Absendung hat der Antragsteller die Möglichkeit zur Durchsicht dieser Unterlagen und zur Korrektur der eingegebenen Daten.
(4)Absatz 4,Die Übermittlung der Errichtungserklärung, der Anmeldung zum Firmenbuch und gegebenenfalls der elektronischen Erklärung über die Neugründung (§ 4 Abs. 4 Neugründungs-Förderungsgesetz – NeuFöG, BGBl. I Nr. 106/1999, in der Fassung BGBl. I Nr. 100/2018) an die Justiz erfolgt im elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) gemäß § 89a Gerichtsorganisationsgesetz – GOG, RGBl. Nr. 217/1896, in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2025.Die Übermittlung der Errichtungserklärung, der Anmeldung zum Firmenbuch und gegebenenfalls der elektronischen Erklärung über die Neugründung (Paragraph 4, Absatz 4, Neugründungs-Förderungsgesetz – NeuFöG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 106 aus 1999,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2018,) an die Justiz erfolgt im elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) gemäß Paragraph 89 a, Gerichtsorganisationsgesetz – GOG, RGBl. Nr. 217 aus 1896,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 50 aus 2025,.
In Kraft seit 01.10.2025 bis 31.12.9999
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