§ 5 VGGV Inkrafttreten

VGGV - Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 2 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 587/2021, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.Paragraph 2, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 587 aus 2021,, tritt mit 24. Dezember 2021 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3,§ 1 Abs. 1, 2, 3 und 4, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1, 2 und 4 und § 4a samt Überschrift in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 205/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Zurücknahme der Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch nach § 4 Abs. 4 ist möglich, sobald die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.Paragraph eins, Absatz eins, 2, 3 und 4, Paragraph 2, Absatz 2,, Paragraph 3, Absatz eins und 2, Paragraph 4, Absatz eins, 2 und 4 und Paragraph 4 a, samt Überschrift in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 205 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Zurücknahme der Anmeldung der Gesellschaft zum Firmenbuch nach Paragraph 4, Absatz 4, ist möglich, sobald die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.
In Kraft seit 01.10.2025 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 5 VGGV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 VGGV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 5 VGGV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 5 VGGV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 5 VGGV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis VGGV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4a VGGV
Vereinfachte GmbH-Gründungsverordnung (VGGV) Fundstelle