§ 4 VersSt-IPV 2023 Inkrafttretensbestimmung

VersSt-IPV 2023 - VersSt-Informationspflichtenverordnung 2023

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und ist auf bestehende Versicherungsverhältnisse, soweit Zahlungen von Versicherungsentgelten nach dem 31. Dezember 2023 fällig werden, sowie auf neu begründete Versicherungsverhältnisse anzuwenden. Davon abweichend gilt die Informationsverpflichtung an das Finanzamt Österreich für jene Versicherungsverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2024 begründet werden.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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