Anl. 3 USV (Uniformschutzverordnung), Ärmelabzeichen „POLIZEI“ und Kappenembleme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen - JUSLINE Österreich
Anl. 3 USV Ärmelabzeichen „POLIZEI“ und Kappenembleme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
(Anm.: Anlage C ist als PDF dokumentiert).Anmerkung, Anlage C ist als PDF dokumentiert).
In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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