Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Anlage C enthält das Ärmelabzeichen „POLIZEI“ und die Kappenembleme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen.
In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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