Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
Diese Verordnung bezeichnet die in den Anlagen dargestellten Uniformen und Uniformteile der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen, deren unbefugtes Tragen an einem öffentlichen Ort verboten ist.
In Kraft seit 01.08.2016 bis 31.12.9999
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